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Einfamilienhaus am Hang mit neuem Dach und schwarzen Solarmodulen, dahinter Weinberge
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Photovoltaik-Pflicht bei der Dachsanierung: wann sie in Baden-Württemberg greift

Wer in Baden-Württemberg sein Dach neu deckt oder neu abdichtet, muss oft Photovoltaik einplanen. Die Pflicht greift ab 20 m² geeigneter Dachfläche.

oder per E-Mail: kontakt@ihr-dachdecker-stuttgart.de

In Baden-Württemberg muss eine Photovoltaikanlage aufs Dach, wenn die Eindeckung oder die Abdichtung vollständig erneuert wird und mindestens 20 m² zusammenhängende Dachfläche dafür geeignet sind. Die Module müssen dann 60 % der geeigneten Fläche belegen. Die Pflicht gilt für alle grundlegenden Dachsanierungen, bei denen die Arbeiten am Dach seit dem 01.01.2023 begonnen haben. Reparaturen und die Behebung von Sturmschäden lösen sie nicht aus.

Grundlage sind § 23 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg und die Photovoltaik-Pflicht-Verordnung. Die Pflicht trifft den Bauherrn, bei einem Einfamilienhaus also in der Regel Sie als Eigentümer. Ob sie bei Ihrem Dach greift, sollte vor dem Angebot für die Dachsanierung geklärt sein, denn Unterkonstruktion, Durchdringungen und Gerüst lassen sich dann für beides zugleich planen.

Was zählt als grundlegende Dachsanierung?

Grundlegend ist eine Dachsanierung, wenn die Eindeckung oder die Abdichtung des Dachs vollständig erneuert wird. Das gilt auch, wenn die alten Ziegel nach dem Umdecken wieder auf das Dach kommen, und Lattung oder Schalung müssen dafür nicht neu sein.

Keine grundlegende Sanierung sind Reparaturen und Instandhaltung an Teilflächen sowie Arbeiten, die nur einen kurzfristig eingetretenen Schaden beheben, etwa nach einem Sturm. Wird nach einem Teilschaden freiwillig das ganze Dach neu gedeckt, greift diese Ausnahme laut Begründung der Verordnung nicht mehr. Auch ein Dach, das schon gedämmt ist, nimmt die Verordnung nicht aus.

Ab wann zählt eine Dachsanierung als begonnen?

Die Pflicht hängt am Baubeginn, und der liegt erst vor, wenn die Arbeiten am Dach selbst anfangen, also an Eindeckung oder Abdichtung. Planung, das Aufstellen des Gerüsts und die Einrichtung der Baustelle zählen nach dem Umweltministerium nicht dazu, eine Abschlagszahlung ebenfalls nicht.

Der Baubeginn bestimmt auch die Frist für einen Antrag auf Befreiung, der spätestens 2 Monate vorher bei der Behörde liegen muss. Wer erst beim Abdecken merkt, dass die Pflicht greift, hat diese Frist schon verpasst.

Welche Dachfläche gilt als geeignet?

Geeignet ist eine zusammenhängende Fläche von mindestens 20 m², die genug Sonne bekommt. Bei Flachdächern zählt jede Neigung bis 20°, bei Steildächern mit 20 bis 60° Neigung nur Flächen, die nach Osten, Süden oder Westen zeigen.

Nach Norden ausgerichtete Steildachflächen fallen heraus, ebenso stark verschattete Flächen. Die Grenze liegt bei 75 % der Sonneneinstrahlung, die eine unverschattete, 35° nach Süden geneigte Fläche im Jahr erhält. In Hang- und Halbhöhenlagen, wie es sie in Stuttgart viele gibt, können der Hang oder ein Nachbarhaus Teile des Dachs verschatten, deshalb lohnt der Blick auf jede Dachseite einzeln.

Ausgenommen sind außerdem Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche und Bauten, die höchstens 3 Jahre stehen. Schließt ein Bebauungsplan Solaranlagen aus, entfällt die Pflicht ebenfalls.

Wie groß muss die Photovoltaikanlage sein?

Die Module müssen mindestens 60 % der geeigneten Dachfläche belegen. Muss ein Teil des Dachs für etwas anderes genutzt werden, etwa als Dachterrasse, sind es 75 % der Fläche, die danach noch geeignet ist.

Statt nach Fläche können Sie die Größe auch pauschal bestimmen. Dann sind 0,06 kWp je m² überbauter Grundstücksfläche einschließlich Dachüberstand nötig, und das Umweltministerium rechnet für 120 m² eine Anlage mit 7,2 kWp vor.

Erlaubt ist auch Solarthermie, wobei 5,5 m² Kollektorfläche 1 kWp entsprechen. Die Anlage darf außerdem an der Fassade oder in der unmittelbaren Umgebung des Hauses stehen, und die Dachfläche darf an Dritte verpachtet werden, etwa an Stadtwerke.

Greift die Pflicht bei meinem Dach?

Ob die Pflicht greift, hängt davon ab, ob die Eindeckung oder Abdichtung vollständig erneuert wird und ob mindestens 20 m² geeignete Fläche vorhanden sind. Für typische Fälle am Dach sieht das so aus.

Fall Pflicht? Warum
Satteldach wird umgedeckt, die alten Ziegel kommen wieder drauf ja, ab 20 m² geeigneter Fläche Die Eindeckung wird vollständig erneuert, auch mit wiederverwendetem Material.
Sturm hat eine Teilfläche abgedeckt, nur diese wird repariert nein Behebung eines kurzfristig eingetretenen Schadens
Nach dem Sturm wird freiwillig das ganze Dach neu gedeckt ja, ab 20 m² geeigneter Fläche Die Ausnahme für Sturmschäden gilt dann nicht mehr.
Flachdach eines Bungalows bekommt eine komplett neue Abdichtung ja, ab 20 m² geeigneter Fläche Vollständig erneuerte Abdichtung; Flachdächer bis 20° zählen als geeignet.
Flachdach wird neu abgedichtet und freiwillig begrünt ja, im vollen Umfang Nur eine öffentlich-rechtliche Begrünungspflicht halbiert den Umfang auf 30 %.
Kulturdenkmal bekommt eine neue Eindeckung grundsätzlich ja Keine pauschale Ausnahme; die Solaranlage braucht eine denkmalrechtliche Genehmigung.
Satteldach mit Nord- und Südseite wird komplett neu gedeckt ja, für die Südseite ab 20 m² Nach Norden ausgerichtete Steildachflächen zählen nicht als geeignet.
Dach einer Garage oder eines Gartenhauses unter 20 m² nein Die Mindestfläche ist nicht erreicht.

Regeln nach § 2 und § 4 der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung und den FAQ des Umweltministeriums Baden-Württemberg, Stand 17.04.2026.

Bleibt ein Fall unklar, etwa bei einer stark verschatteten Hanglage, klärt die untere Baurechtsbehörde die Einordnung. Was eine neue Abdichtung am flachen Dach umfasst, steht bei der Flachdachsanierung in Stuttgart, und wie Module und Begrünung zusammenpassen, bei der Dachbegrünung.

Am Kulturdenkmal ist eine Solaranlage nach § 15 Abs. 4 des Denkmalschutzgesetzes bis 2040 in der Regel zu genehmigen. Ausgenommen ist die Umgebung besonders raumwirksamer Denkmale. In Stuttgart gibt es über 4.500 Kulturdenkmale, und welche Genehmigungen dort für das Dach nötig sind, steht im Ratgeber zur Genehmigung fürs Dach.

Wann kann man sich von der PV-Pflicht befreien lassen?

Eine Befreiung gibt es auf Antrag, wenn die Anlage unwirtschaftlich wäre. Das ist der Fall, wenn Netzanschluss und weitere Systemkosten, etwa für Statik, Brandschutz oder einen neuen Zählerschrank, mehr als 70 % der übrigen Kosten der Photovoltaikanlage ausmachen.

Bei einer verfahrensfreien Dachsanierung, also im Normalfall, muss der Antrag spätestens 2 Monate vor Baubeginn bei der unteren Baurechtsbehörde liegen, in Stuttgart also bei der Stadt. Die Behörde entscheidet innerhalb eines Monats, nachdem der Antrag vollständig ist. Musteranträge stellt das Umweltministerium Baden-Württemberg bereit.

Daneben ist eine Befreiung wegen unbilliger Härte im Einzelfall möglich. Hohe Kosten allein reichen dafür nicht, das Ministerium nennt etwa eine fehlende Kreditzusage oder keine Möglichkeit, das Dach zu verpachten. Für den Antrag stellen wir die Kosten der Arbeiten am Dach zusammen, die nur wegen der Anlage nötig wären.

Wie prüft man, ob das eigene Dach geeignet ist?

Für Stuttgart zeigt der Solaratlas der Stadt, welcher Ertrag auf den einzelnen Dachflächen möglich ist. Den Atlas betreibt das Amt für Umweltschutz, und er ersetzt keine Entscheidung der Behörde, gibt aber einen ersten Hinweis.

Landesweit bietet der Energieatlas Baden-Württemberg die Karte „Potenzial Dach-Photovoltaik" mit Adresssuche und einem Rechner für die Wirtschaftlichkeit. Wenn Sie einen Ausdruck oder Screenshot aus einem der beiden Atlanten haben, bringen Sie ihn zum Termin mit, dann sehen wir uns die passenden Dachseiten gezielt an.

Was zahlt die Solaroffensive in Stuttgart?

Die Stadt bezuschusst mit der Solaroffensive die Begleitkosten einer Photovoltaikanlage, etwa Gerüst, Elektrik, Statik und Arbeiten an der Dachhaut. Module, Wechselrichter und Montagesysteme fördert sie nicht.

Gezahlt werden 50 % der förderfähigen Nettokosten, höchstens 300 € je kWp bei Anlagen auf dem Dach. Über einer Dachbegrünung oder an der Fassade sind es bis zu 400 € je kWp, und je Antrag gibt es höchstens 30.000 €.

Den Teil der Anlage, den die Landespflicht verlangt, fördert die Stadt nicht. Im Beispiel der Stadt werden 10 kWp gebaut, davon sind 4 kWp Pflicht, und für 6 kWp gibt es den Zuschuss. Speicher fördert die Stadt mit 100 € je kWh, höchstens für 1 kWh je kWp, und mit FamilienCard oder Wohngeld kommt ein Bonus von 10 % dazu.

Stand Oktober 2026 sind die Mittel für 2026 ausgeschöpft. Anträge nimmt die Stadt weiter an, ausgezahlt wird aber erst ab 2027. Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt sein, und die Anlage muss binnen 1 Jahr nach der Bewilligung umgesetzt werden.

Finanzieren lässt sich auch die Pflichtanlage über das Förderdarlehen „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik" der L-Bank. Es gibt Darlehen ab 5.000 € für Anlagen bis 30 kWp auf Gebäuden mit höchstens 3 Wohneinheiten. Weitere Zuschüsse rund um die Dachsanierung stehen im Ratgeber zur Förderung der Dachsanierung.

Flachdach in der Sanierung mit grauen Dämmplatten, heller Kunststoffbahn und Lichtkuppel

Wer macht was bei Dach und Photovoltaikanlage?

Module und elektrischen Anschluss übernimmt ein Elektro- oder Solarbetrieb. Wir bereiten das Dach mit Unterkonstruktion, Durchdringungen und Anschlüssen vor und stimmen die Termine mit dem Solarbetrieb ab, damit das Gerüst nur einmal aufgebaut wird.

Für die Umsatzsteuer macht diese Aufteilung einen Unterschied. Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage auf einem Wohnhaus werden mit 0 % Umsatzsteuer berechnet, und bis 30 kWp gilt die Voraussetzung dafür als erfüllt. Dacharbeiten wie Gerüst oder Sparrenverstärkung haben 0 % nur, wenn sie als Nebenleistung zur Lieferung desselben Unternehmens gehören.

Beauftragen Sie den Dachdecker getrennt, fallen für seine Arbeiten 19 % an. Die genaue Einordnung im Einzelfall klärt Ihr Steuerberater, und was die Dacharbeiten kosten, zeigt der Ratgeber zu den Kosten der Dachsanierung.

In welcher Reihenfolge plant man Dach und Pflichtanlage?

Dach und Anlage sollten zusammen geplant werden, bevor der erste Ziegel abgenommen wird. Die meisten Fristen hängen am Baubeginn oder an der Fertigstellung, der Antrag bei der Solaroffensive an der Beauftragung:

  1. Eignung prüfen. Mit Solaratlas oder Energieatlas sehen Sie, welche Dachseiten in Frage kommen, und beim Termin am Dach bestimmen wir die geeigneten Flächen.
  2. Solarbetrieb früh einbinden. Anlage und Dach werden gemeinsam geplant, damit Unterkonstruktion und Durchdringungen beim Neudecken gleich mit eingebaut werden.
  3. Fristen vor Baubeginn einhalten. Ein Antrag auf Befreiung muss spätestens 2 Monate vor Baubeginn gestellt sein, ein Antrag bei der Solaroffensive vor der Beauftragung.
  4. Dach decken und Anlage montieren. Zuerst wird die Eindeckung oder Abdichtung fertig, danach montiert der Solarbetrieb die Module, möglichst solange das Gerüst noch steht.
  5. Nachweis einreichen. Die Registrierungsbestätigung aus dem Marktstammdatenregister geht spätestens 12 Monate nach Fertigstellung an die untere Baurechtsbehörde.

Bei Solarthermie bestätigt statt des Registers eine sachverständige Person die Anlage. Bewahren Sie den Nachweis zusammen mit den Unterlagen der Dachsanierung auf, damit Sie ihn bei einer Nachfrage der Behörde vorlegen können.

Pflicht und Dach in einem Termin klären

Ob bei Ihrer neuen Eindeckung oder Abdichtung die Photovoltaik-Pflicht greift, prüfen wir am Dach, bevor wir das Angebot schreiben. Schicken Sie uns vorab Fotos der Dachseiten an kontakt@ihr-dachdecker-stuttgart.de oder rufen Sie an unter 01579 2467391, gern auch mit einem Ausdruck aus dem Solaratlas. Das Anfrageformular geht genauso, und der erste Termin bei Ihnen ist kostenlos.

Häufige Fragen

Gilt die Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg auch bei einer Dachsanierung?

Ja, sie gilt, wenn die Eindeckung oder die Abdichtung vollständig erneuert wird und die Arbeiten am Dach ab dem 01.01.2023 begonnen haben. Voraussetzung ist eine geeignete, zusammenhängende Dachfläche von mindestens 20 m².

Muss ich eine Solaranlage bauen, wenn ich die alten Ziegel wieder verwende?

Ja, wenn das ganze Dach umgedeckt wird, denn dann wird die Eindeckung vollständig erneuert, auch wenn das Material dasselbe bleibt. Ob Lattung oder Schalung dabei neu werden, ändert daran nichts.

Löst eine Reparatur nach einem Sturm die Pflicht aus?

Nein, Reparaturen an Teilflächen und die Behebung kurzfristig eingetretener Schäden sind ausgenommen. Lassen Sie nach dem Sturm freiwillig das ganze Dach neu decken, gilt die Pflicht aber.

Wie groß muss die Pflichtanlage sein?

Die Module müssen 60 % der geeigneten Dachfläche belegen. Wahlweise rechnen Sie pauschal mit 0,06 kWp je m² überbauter Grundstücksfläche, bei 120 m² ergibt das 7,2 kWp.

Gilt die Pflicht auch für ein Flachdach?

Ja, Flachdächer bis 20° Neigung zählen als geeignet, und eine vollständig erneuerte Abdichtung löst die Pflicht aus. Schreibt ein Bebauungsplan oder eine Satzung eine Dachbegrünung vor, halbiert sich der Mindestumfang auf 30 % der Fläche.

Muss ich auf einem Gründach trotzdem Photovoltaik bauen?

Ja, eine freiwillige Begrünung ändert an der Pflicht nichts. Nur wenn die Begrünung öffentlich-rechtlich vorgeschrieben ist, sinkt der Umfang auf die Hälfte, und Module über der Begrünung sind in beiden Fällen möglich.

Wann bekomme ich eine Befreiung von der PV-Pflicht?

Eine Befreiung gibt es auf Antrag, wenn Netzanschluss und weitere Systemkosten wie Statik, Brandschutz oder Zählerschrank mehr als 70 % der übrigen Kosten der Anlage ausmachen. Den Antrag stellen Sie spätestens 2 Monate vor Baubeginn bei der unteren Baurechtsbehörde.

Wie weise ich nach, dass die Anlage gebaut ist?

Sie reichen die Registrierungsbestätigung aus dem Marktstammdatenregister bei der unteren Baurechtsbehörde ein, spätestens 12 Monate nach Fertigstellung. Bei Solarthermie bestätigt eine sachverständige Person die Anlage.

Gilt die Pflicht auch bei einem denkmalgeschützten Haus?

Eine pauschale Ausnahme für Denkmale gibt es nicht, die Pflicht entfällt nur, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Die Solaranlage braucht eine denkmalrechtliche Genehmigung, die nach dem Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg bis 2040 in der Regel zu erteilen ist, außer in der Umgebung besonders raumwirksamer Denkmale.

Fördert die Stadt Stuttgart die Pflichtanlage?

Den Pflichtanteil fördert die Solaroffensive nicht, nur die Begleitkosten für den Teil der Anlage, der darüber hinausgeht. Die Mittel für 2026 sind ausgeschöpft, Anträge nimmt die Stadt aber weiter an und zahlt ab 2027 aus.

Frau im Garten telefoniert und schaut auf das Satteldach ihres Einfamilienhauses
Unverbindlich, Rückmeldung am nächsten Werktag

Ihr Dach in Stuttgart

Schreiben Sie kurz, was am Dach ansteht, oder rufen Sie an. Wir melden uns am nächsten Werktag und machen einen Termin, bei dem wir uns das Dach ansehen — Rückmeldung am nächsten Werktag.

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