In Baden-Württemberg muss eine Photovoltaikanlage aufs Dach, wenn die Eindeckung oder die Abdichtung vollständig erneuert wird und mindestens 20 m² zusammenhängende Dachfläche dafür geeignet sind. Die Module müssen dann 60 % der geeigneten Fläche belegen. Die Pflicht gilt für alle grundlegenden Dachsanierungen, bei denen die Arbeiten am Dach seit dem 01.01.2023 begonnen haben. Reparaturen und die Behebung von Sturmschäden lösen sie nicht aus.
Grundlage sind § 23 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg und die Photovoltaik-Pflicht-Verordnung. Die Pflicht trifft den Bauherrn, bei einem Einfamilienhaus also in der Regel Sie als Eigentümer. Ob sie bei Ihrem Dach greift, sollte vor dem Angebot für die Dachsanierung geklärt sein, denn Unterkonstruktion, Durchdringungen und Gerüst lassen sich dann für beides zugleich planen.
