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Genehmigung fürs Dach in Stuttgart: welche Arbeit welches Verfahren braucht

Für die meisten Arbeiten am Dach brauchen Sie in Stuttgart keinen Bauantrag. Anders ist es bei Gauben, Dachterrassen und an den über 4.500 Kulturdenkmalen der Stadt.

oder per E-Mail: kontakt@ihr-dachdecker-stuttgart.de

Neueindeckung, Dämmung, Dachfenster und Solaranlagen sind nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg verfahrensfrei. Sie brauchen dafür weder einen Bauantrag noch eine Kenntnisgabe. Gauben stehen dagegen nicht in der Liste der verfahrensfreien Vorhaben, und Dachterrassen sind dort ausdrücklich ausgenommen. An Kulturdenkmalen, von denen es in Stuttgart über 4.500 gibt, braucht auch eine neue Deckung eine Genehmigung, in Gebieten mit Erhaltungssatzung jede Änderung am Erscheinungsbild.

Maßgeblich ist die Landesbauordnung (LBO) in der Neufassung vom 16.03.2026. Manche Ratgeber im Netz beziehen sich noch auf den Stand vor der großen Novelle von 2025, etwa bei Wartezeiten und beim Umfang der Verfahrensfreiheit. Über den Einzelfall entscheidet in Stuttgart das Baurechtsamt.

Welche Dacharbeiten sind in Baden-Württemberg verfahrensfrei?

Verfahrensfrei sind nach Anhang 1 zu § 50 LBO die Bedachung einschließlich Wärmedämmung, Öffnungen in Dächern wie Dachflächenfenster und Solaranlagen auf Dächern. Bei der Bedachung gilt eine Ausnahme nur für Hochhäuser, und Instandhaltungsarbeiten sind ohne Größengrenze verfahrensfrei.

Verfahrensfrei heißt nicht, dass keine Regeln gelten. Nach § 50 Abs. 5 LBO müssen auch diese Arbeiten den Bebauungsplan, die Abstandsflächen, den Brandschutz und den Denkmalschutz einhalten. In Stuttgart gibt es über 3.500 Bebauungspläne, und für ein Grundstück liegen oft mehrere Planschichten übereinander.

Für die Abstandsflächen gibt es bei Dämmung und Solar eine Erleichterung. Eine nachträgliche Dachdämmung bis 0,30 m Dicke und Solaranlagen bis 1,5 m Höhe werden nicht auf die Wandhöhe angerechnet. Wie dick eine Aufsparrendämmung wird und was sie kostet, steht bei der Dachdämmung in Stuttgart.

Wird die Eindeckung oder Abdichtung vollständig erneuert, kommt in Baden-Württemberg die Photovoltaik-Pflicht dazu, auch wenn die Arbeit selbst verfahrensfrei ist. Gestaltungssatzungen der Gemeinden müssen seit dem 28.09.2025 Solaranlagen zulassen, ältere Vorgaben, die das verhindern, sind unwirksam.

Wohnstraße mit Einfamilienhäusern der 1960er Jahre, Satteldächer aus Betondachsteinen, Herbstlaub

Welche Dacharbeit braucht in Stuttgart welches Verfahren?

Am Dach entscheiden drei Dinge über das Verfahren: die Art der Arbeit nach der Landesbauordnung, ob das Haus ein Kulturdenkmal ist und ob es in einem Gebiet mit Erhaltungssatzung liegt. Für die üblichen Arbeiten am Dach sieht das so aus.

Dacharbeit Verfahren nach LBO BW Wer beantragt Was zusätzlich prüfen
Neueindeckung, auch mit anderem Material verfahrensfrei (Anhang 1 Nr. 2 e) kein Antrag Bebauungsplan, Denkmal, Erhaltungs- oder Gestaltungssatzung, Photovoltaik-Pflicht
Dämmung von außen oder innen verfahrensfrei (Anhang 1 Nr. 2 e) kein Antrag Abstandsflächen bei mehr als 0,30 m Aufbau, Denkmal, Erhaltungssatzung
Dachflächenfenster, auch neu verfahrensfrei (Anhang 1 Nr. 2 c) kein Antrag Abstand zur Brandwand bei Reihenhäusern, Denkmal, Satzungen
Solaranlage auf dem Dach verfahrensfrei (Anhang 1 Nr. 3 c) kein Antrag Denkmal, Bebauungsplan
Gaube nicht im Anhang 1: Kenntnisgabe oder vereinfachtes Verfahren, Einordnung durch das Baurechtsamt Architekt oder Bauingenieur über ViBa-BW Bebauungsplan, Planungsgrundsätze zur Dachgestaltung, Abstandsflächen, Brandschutz, Statik
Dachterrasse ausdrücklich nicht verfahrensfrei (Anhang 1 Nr. 1 l) Architekt oder Bauingenieur über ViBa-BW Statik, Umwehrung, Abdichtung, Bebauungsplan
Eingriff in tragende Teile verfahrensfrei nur innerhalb von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 (Anhang 1 Nr. 2 a) sonst Architekt oder Bauingenieur Tragwerksplaner; ob der Dachstuhl darunter fällt, klärt das Baurechtsamt
Arbeit am Kulturdenkmal baurechtlich wie oben, dazu denkmalrechtliche Genehmigung Eigentümer bei der unteren Denkmalschutzbehörde, mit Bauantrag über das Baurechtsamt Fotodokumentation, Material und Ausführung
Arbeit im Gebiet mit Erhaltungssatzung baurechtlich wie oben, dazu erhaltungsrechtliche Genehmigung Eigentümer bei der Stadt jede Änderung am Erscheinungsbild, etwa Deckung, Gauben, Rinnen

Landesbauordnung Baden-Württemberg, Neufassung vom 16.03.2026; Angaben der Stadt Stuttgart, Stand 10/2026.

Bei Kulturdenkmalen und in Gebieten mit Erhaltungssatzung kommt eine zweite Genehmigung zur baurechtlichen Einordnung hinzu, auch wenn die Arbeit selbst verfahrensfrei ist. Für die Denkmalschutzbehörde zählen dabei auch Material und Ausführung.

Braucht eine Gaube in Stuttgart eine Baugenehmigung?

Ist eine Dachterrasse genehmigungspflichtig?

Ja, in Baden-Württemberg sind Dachterrassen ausdrücklich nicht verfahrensfrei. Die Landesbauordnung erlaubt Terrassen im Innenbereich bis 30 m² ohne Verfahren, nimmt Dachterrassen und ihre Überdachungen davon aber aus.

Für die Dachterrasse kommen weitere Anforderungen dazu. Eine begehbare Dachfläche braucht eine Umwehrung von mindestens 0,9 m Höhe, oder 0,8 m, wenn der obere Abschluss mindestens 0,2 m tief ist. Ein Tragwerksplaner muss nachweisen, dass das Dach die Last trägt, und die Abdichtung unter dem Belag muss für die Nutzung ausgelegt sein. Wie wir eine Terrasse auf dem Dach aufbauen, steht bei der Dachterrasse in Stuttgart.

Was gilt am Kulturdenkmal und in einer Gesamtanlage?

Am Kulturdenkmal braucht jede Arbeit, die in die Substanz eingreift oder das Erscheinungsbild verändern kann, eine denkmalrechtliche Genehmigung, auch wenn sie baurechtlich verfahrensfrei ist. Die Stadt Stuttgart nennt dabei ausdrücklich Dacherneuerung, Instandhaltung und Photovoltaik.

Den Antrag bearbeitet in Stuttgart das Sachgebiet Untere Denkmalschutzbehörde, das zum Amt für Stadtplanung und Wohnen gehört. Braucht das Vorhaben ohnehin einen Bauantrag, geht der Antrag an das Baurechtsamt, das die Denkmalbehörde beteiligt. Begonnen werden darf erst mit der Genehmigung, und ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit.

Ob ein Haus Kulturdenkmal ist, zeigt die Denkmalkarte des Landes im Geoportal Baden-Württemberg nur unverbindlich. Verbindlich ist die Auskunft der Denkmalbehörde, und zum Antrag gehört in Stuttgart immer eine Fotodokumentation. Ein Angebot mit Angaben zu Material und Ausführung kann die Beschreibung ergänzen, und das schreiben wir Ihnen so, dass es dem Antrag beiliegen kann.

Für Solaranlagen auf Kulturdenkmalen gilt eine Erleichterung. Bis zur Treibhausgasneutralität 2040 ist die Genehmigung nach § 15 Abs. 4 des Denkmalschutzgesetzes in der Regel zu erteilen, außer in der Umgebung besonders raumwirksamer Denkmale. Die Anträge stellen Sie über die Seite der Stadt zur denkmalrechtlichen Genehmigung.

Daneben gibt es in Stuttgart drei Gesamtanlagen nach § 19 DSchG, die Obere Calwer Straße, Rotenberg und die Marktstraße in Bad Cannstatt. Dort ist schon die Änderung oder Erneuerung der Dachdeckung genehmigungspflichtig, wenn man sie vom Straßenraum aus sieht. Ohne Genehmigung droht ein Bußgeld bis 10.225,84 €.

Einfamilienhäuser mit Ziegeldächern am Rand eines Weinbergs in der Abendsonne

Was bedeutet eine Erhaltungssatzung für die Arbeiten am Dach?

In Stuttgart gibt es 93 städtebauliche Gesamtanlagen mit Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB. In diesen Gebieten ist jede Änderung am Erscheinungsbild genehmigungspflichtig, auch wenn die Landesbauordnung die Arbeit verfahrensfrei stellt.

Geschützt ist das Stadtbild mit seinen Einzelheiten, und die Begründung der Satzung von 1988 nennt etwa Ziergiebel, ausgeformte Dachrinnen und Blechzierrat. In der Markelstraße in Stuttgart-West gehören Satteldächer mit Biberschwanzdeckung, abgewalmte Einzelgauben und vorgehängte Rinnen zum geschützten Bild. In Vaihingen stehen Alt-Vaihingen und Alt-Rohr unter einer solchen Satzung.

Wer dort Deckung, Rinnen oder Gauben verändert, braucht vorher die erhaltungsrechtliche Genehmigung der Stadt. Ob Ihr Haus in einer der 93 Gesamtanlagen liegt, klären wir vor dem Angebot.

Wie läuft ein Bauantrag beim Baurechtsamt Stuttgart?

Bauanträge und Kenntnisgaben nimmt das Baurechtsamt Stuttgart seit dem 01.06.2026 nur noch digital über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa-BW) an, alle Unterlagen als PDF/A. Eine Abgabe per E-Mail, auf USB-Stick oder auf Papier gilt nicht als wirksamer Antrag, wie die Seite der Stadt zum Bauantrag erklärt.

Den Antrag für Gaube oder Dachterrasse stellt ein Bauvorlageberechtigter, meist ein Architekt oder Bauingenieur. Wir liefern ihm die Angaben zu Deckung, Dämmung, Anschlüssen und Entwässerung, und bei Eingriffen in den Dachstuhl rechnet ein Tragwerksplaner.

Für die Kenntnisgabe berechnet die Stadt 45,20 € je angefangene Viertelstunde Bearbeitungsaufwand. Erster Kontakt ist der Bürgerservice Bauen, eine Beratung im Baurechtsamt gibt es nur mit Termin.

Brauche ich eine Erlaubnis für das Gerüst vor dem Haus?

Steht das Gerüst auf Gehweg oder Straße, braucht es eine Erlaubnis des Amts für öffentliche Ordnung. Sie muss mindestens 2 Wochen vor Beginn beantragt werden, und die Gebühr liegt je nach Art und Dauer zwischen 10,20 € und 767 €.

Neben dem Gerüst müssen mindestens 1,5 m Gehweg frei bleiben, sonst ist ein Fußgängertunnel oder eine Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde nötig. Schilder für ein Halteverbot stehen mindestens 3 volle Kalendertage vor dem ersten Arbeitstag. Wie wir die Baustelle an steilen Straßen planen, steht bei der Dachsanierung in Stuttgart.

Genehmigung und Dach in einem Termin klären

Wenn Sie eine Gaube, eine Dachterrasse oder Arbeiten an einem Denkmal planen, sehen wir uns zuerst Dach und Dachstuhl an. Danach wissen Sie, welche Stelle zuständig ist und welche Angaben zum Dach der Antrag braucht. Rufen Sie an unter 01579 2467391 oder schicken Sie Fotos vom Dach und, falls vorhanden, alte Baupläne an kontakt@ihr-dachdecker-stuttgart.de. Über das Anfrageformular geht es ebenso, wir melden uns am nächsten Werktag, und der erste Termin vor Ort ist kostenlos.

Häufige Fragen

Brauche ich in Stuttgart eine Genehmigung, um mein Dach neu zu decken?

In der Regel brauchen Sie keine, denn die Bedachung einschließlich Dämmung ist nach der Landesbauordnung verfahrensfrei. Eine Genehmigung brauchen Sie aber an Kulturdenkmalen und in den drei Stuttgarter Gesamtanlagen nach Denkmalrecht, dort, wenn die Deckung von der Straße aus sichtbar ist. In Gebieten mit Erhaltungssatzung braucht jede Änderung am Erscheinungsbild eine Genehmigung.

Ist eine Dachgaube in Baden-Württemberg genehmigungspflichtig?

Gauben stehen nicht in der Liste der verfahrensfreien Vorhaben. Sie brauchen deshalb eine Kenntnisgabe oder ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, und welches davon passt, klären Sie vorher mit dem Baurechtsamt. Die Unterlagen reicht ein Architekt oder Bauingenieur für Sie ein.

Darf ich ein Dachfenster ohne Genehmigung einbauen?

Ja, Öffnungen in Dächern sind nach der Landesbauordnung verfahrensfrei, auch beim Neueinbau. Am Denkmal und in Gebieten mit Erhaltungssatzung brauchen Sie trotzdem eine Genehmigung, und eine Gestaltungssatzung kann Vorgaben machen. Bei traufseitig aneinandergebauten Häusern muss das Fenster mindestens 2 m von der Brandwand entfernt bleiben.

Brauche ich für eine Dachterrasse eine Baugenehmigung?

Ja, Dachterrassen sind in der Landesbauordnung ausdrücklich von der Verfahrensfreiheit ausgenommen. Dazu kommen ein Nachweis der Statik und eine Umwehrung von mindestens 0,9 m Höhe.

Wie lange dauert das Kenntnisgabeverfahren?

Das Baurechtsamt bestätigt den Eingang der vollständigen Unterlagen binnen 5 Arbeitstagen. Nach dem Gesetz darf 2 Wochen nach Eingang mit dem Bau begonnen werden, wenn die Behörde nichts mitteilt oder untersagt.

Wie stelle ich in Stuttgart einen Bauantrag?

Seit dem 01.06.2026 geht das nur noch digital über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg, mit allen Unterlagen als PDF/A. Den Antrag stellt ein Bauvorlageberechtigter, meist ein Architekt oder Bauingenieur.

Was muss ich beachten, wenn mein Haus ein Kulturdenkmal ist?

Dann braucht schon eine neue Deckung, eine Instandsetzung oder eine Solaranlage eine denkmalrechtliche Genehmigung, und begonnen werden darf erst danach. Die Genehmigung erteilt in Stuttgart die Denkmalschutzbehörde der Stadt, ein Sachgebiet des Amts für Stadtplanung und Wohnen.

Bekomme ich für eine Solaranlage auf einem Denkmal eine Genehmigung?

Das ist in der Regel möglich, denn nach dem Denkmalschutzgesetz ist die Genehmigung bis 2040 regelmäßig zu erteilen. Ausgenommen ist nur die Umgebung besonders raumwirksamer Kulturdenkmale.

Was ist eine Erhaltungssatzung, und betrifft sie mein Dach?

Eine Erhaltungssatzung schützt das Erscheinungsbild eines Gebiets, in Stuttgart gibt es 93 solcher städtebaulichen Gesamtanlagen. Dort brauchen Änderungen an Deckung, Gauben oder Rinnen eine Genehmigung, auch wenn sie sonst verfahrensfrei wären.

Wer kümmert sich um die Erlaubnis für das Gerüst auf dem Gehweg?

Die Erlaubnis erteilt das Amt für öffentliche Ordnung, beantragt wird sie mindestens 2 Wochen vor Beginn. Den Antrag stellen wir für Sie, und die Gebühr liegt je nach Art und Dauer zwischen 10,20 € und 767 €.

Frau im Garten telefoniert und schaut auf das Satteldach ihres Einfamilienhauses
Unverbindlich, Rückmeldung am nächsten Werktag

Ihr Dach in Stuttgart

Schreiben Sie kurz, was am Dach ansteht, oder rufen Sie an. Wir melden uns am nächsten Werktag und machen einen Termin, bei dem wir uns das Dach ansehen — Rückmeldung am nächsten Werktag.

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