Eine neue Abdichtung reicht, wenn die Dämmung darunter trocken ist, der Untergrund trägt und das Gefälle stimmt. Ist die Dämmung durchfeuchtet, dämmt sie kaum noch, und der Aufbau muss bis auf die Decke neu. Hinweise darauf sind Blasen und Risse in der Abdichtung, undichte Anschlüsse an Wänden und Lichtkuppeln oder Flecken an der Decke darunter. Wir prüfen das vor dem Angebot, bei Bedarf mit einer kleinen Öffnung im Aufbau.
Lichtkuppeln setzt das BBSR mit 30 Jahren Nutzungsdauer an. Bei alten Kuppeln besprechen wir, ob sie mit der neuen Abdichtung getauscht werden, weil ihr Anschluss dann ohnehin neu hergestellt wird.
Stehendes Wasser ist für sich genommen kein Schaden. Flachdächer werden in der Regel mit 2 % Gefälle geplant, und laut Fachpresse gelten Pfützen bei weniger als 5 % Gefälle als normal.
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) setzt Flachdachabdichtungen mit 30 Jahren Nutzungsdauer an, wenn Lagen, Dicke und Gefälle der Norm DIN 18531-3 entsprechen. Für Bahnen, die das nicht erfüllen, nennt es 15 Jahre. Der Wert gilt bei normgerechter Ausführung für Bitumenbahnen, für Kunststoffbahnen wie EPDM, eine Bahn aus synthetischem Kautschuk, und für Flüssigkunststoff. Welche Abdichtung zu Ihrem Dach passt, hängt an Untergrund, Anschlüssen und Nutzung; Flüssigkunststoff eignet sich zum Beispiel dort, wo viele Durchdringungen und enge Ecken abzudichten sind.
Liegt unter dem Flachdach ein beheizter Raum, gehört zur neuen Abdichtung in der Regel auch eine neue Dämmung. Was dafür gilt und wie wir den Aufbau erneuern, steht bei der Flachdachsanierung in Stuttgart.