Von den städtischen Programmen mit Bezug zum Dach ist im Oktober 2026 nur ein Teil offen. Für die Dämmung allein nimmt die Stadt derzeit keine Anträge an, für Gründächer, Photovoltaik und Häuser in Sanierungsgebieten gibt es dagegen Wege.
Energiesparprogramm Wohnen: keine Anträge seit 14.08.2026
Die Stadt zahlt für die Dämmung von Flach-, Steil- oder Schrägdach 45 € je m² Dachdämmfläche. Voraussetzung ist, dass die ganze Bauteilfläche saniert wird und das Dach einen U-Wert von höchstens 0,14 W/(m²K) erreicht. Für Dämmung aus Holzweichfaser kommen 30 € je m² dazu. Seit dem 14.08.2026 berücksichtigt die Stadt aber keine neuen Anträge mehr, die Mittel für 2026 sind ausgeschöpft.
Ob das Programm 2027 weiterläuft, wird geprüft. Gefördert werden Wohngebäude, die mindestens 15 Jahre alt sind; ausgeschlossen sind unter anderem Innendämmung, gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen, Eigenleistung und Wohnungen über 160 m² Wohnfläche. Öffnet das Energiesparprogramm der Stadt wieder, muss der städtische Antrag vor der Bewilligung durch das BAFA gestellt sein.
Stuttgarter Grünprogramm: offen
Für eine freiwillige Dachbegrünung zahlt die Stadt 50 % der Kosten, höchstens 10.000 € je Maßnahme und 30.000 € je Grundstück. Liegt das Grundstück im wärmebelasteten Talkessel, übernimmt die Stadt 70 % mit Obergrenzen von 15.000 € je Maßnahme und 45.000 € je Grundstück. Antrag und Fördervereinbarung müssen vor Beginn stehen, die Bedingungen für den Aufbau erklärt die Seite zur Dachbegrünung in Stuttgart.
Solaroffensive: Auszahlung ab 2027
Die Solaroffensive bezuschusst Nebenarbeiten an einer Photovoltaikanlage, etwa Gerüst und Arbeiten an der Dachhaut. Den Teil der Anlage, den die Landespflicht ohnehin verlangt, fördert sie nicht. Die Mittel für 2026 sind ausgeschöpft, Anträge nimmt die Stadt weiter an, ausgezahlt wird ab 2027; mehr dazu im Ratgeber zur Photovoltaik-Pflicht bei der Dachsanierung.
Sanierungsgebiete und Kulturdenkmale
Liegt das Haus in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, kann die Stadt eine umfassende Modernisierung bezuschussen, zu der auch ein neu gedecktes Dach gehören kann. Der Zuschuss liegt je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard zwischen 20 % und 35 % der Gesamtbaukosten, ein einzelnes Gewerk wie nur das Dach fördert die Stadt auf diesem Weg nicht. Für Kulturdenkmale gibt es einen Zuschlag von bis zu 15 %, zusammen höchstens 50 %. Steuerlich kommen in Sanierungsgebieten erhöhte Abschreibungen dazu.
Privaten Eigentümern von Kulturdenkmalen kann außerdem das Land einen Zuschuss von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben geben, einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Die Bagatellgrenze liegt bei 3.000 €, und der übliche Bauunterhalt wird nicht gefördert. Beantragt werden muss vor Baubeginn, und als Beginn gilt dort schon der unterschriebene Vertrag. Welche Genehmigungen am Denkmal vorher nötig sind, steht im Ratgeber zur Genehmigung fürs Dach.