Wer im eigenen Haus wohnt, kann 20 % der Kosten für die Dachdämmung nach § 35c EStG von der Steuer abziehen. Der Betrag verteilt sich auf drei Jahre und ist auf 40.000 € je Objekt begrenzt. Das Haus muss dafür bei Beginn der Arbeiten älter als 10 Jahre sein. Für Arbeiten ohne Dämmung, also eine Reparatur oder eine reine Neueindeckung, gilt der Steuerbonus für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG. Er bringt 20 % der Arbeitskosten und höchstens 1.200 € im Jahr.
Beide Beträge werden direkt von der Einkommensteuer abgezogen. Sie helfen deshalb nur, soweit überhaupt Einkommensteuer anfällt, und sie gelten nicht zusätzlich zu einem Zuschuss für dieselbe Arbeit. Wie Sie eine Rechnung im Einzelfall aufteilen, klärt Ihr Steuerberater.



