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Dachsanierung steuerlich absetzen: Dämmbonus, Handwerkerbonus und Abschreibung

Die Kosten einer Dachsanierung lassen sich auf zwei Wegen von der Steuer absetzen. Für die Dämmung am selbst bewohnten Haus sind es 20 % über drei Jahre.

oder per E-Mail: kontakt@ihr-dachdecker-stuttgart.de

Wer im eigenen Haus wohnt, kann 20 % der Kosten für die Dachdämmung nach § 35c EStG von der Steuer abziehen. Der Betrag verteilt sich auf drei Jahre und ist auf 40.000 € je Objekt begrenzt. Das Haus muss dafür bei Beginn der Arbeiten älter als 10 Jahre sein. Für Arbeiten ohne Dämmung, also eine Reparatur oder eine reine Neueindeckung, gilt der Steuerbonus für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG. Er bringt 20 % der Arbeitskosten und höchstens 1.200 € im Jahr.

Beide Beträge werden direkt von der Einkommensteuer abgezogen. Sie helfen deshalb nur, soweit überhaupt Einkommensteuer anfällt, und sie gelten nicht zusätzlich zu einem Zuschuss für dieselbe Arbeit. Wie Sie eine Rechnung im Einzelfall aufteilen, klärt Ihr Steuerberater.

Welche Kosten einer Dachsanierung kann man von der Steuer absetzen?

Absetzen lassen sich die Dämmung, die Arbeitskosten von Reparatur und Neueindeckung und am Denkmal oder im Sanierungsgebiet die Herstellungskosten über eine erhöhte Abschreibung. Welche Regel greift, hängt von der Arbeit und davon ab, ob Sie selbst im Haus wohnen.

Arbeit am Dach Regel Satz und Höchstbetrag Voraussetzung
Dämmung von Dachfläche oder oberster Geschossdecke, selbst bewohnt § 35c EStG 20 % über drei Jahre (7 %, 7 %, 6 %), höchstens 40.000 € je Objekt Haus älter als 10 Jahre, Bescheinigung nach amtlichem Muster
Neues Dachflächenfenster mit Uw ≤ 1,0 W/(m²K), selbst bewohnt § 35c EStG wie bei der Dämmung wie bei der Dämmung
Reparatur, Neueindeckung ohne Dämmung, neue Dachrinne § 35a EStG 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr eigener Haushalt, Rechnung, Überweisung
Dach am vermieteten Haus Werbungskosten keine feste Quote Einkünfte aus Vermietung
Kulturdenkmal, selbst bewohnt § 10f EStG 10 Jahre je bis zu 9 % Abstimmung mit der Denkmalbehörde vorher, Bescheinigung
Kulturdenkmal, vermietet § 7i EStG 8 Jahre je bis zu 9 %, danach 4 Jahre je bis zu 7 % wie beim selbst bewohnten Denkmal
Haus im Sanierungsgebiet § 7h oder § 10f EStG vermietet 8 Jahre je 9 % und 4 Jahre je 7 %, selbst bewohnt 10 Jahre je 9 % Vertrag mit der Stadt vor der Auftragsvergabe

Stand 10/2026, Einkommensteuergesetz zuletzt geändert am 29.06.2026; Sanierungsgebiete nach der Broschüre Modernisierungsförderung der Stadt Stuttgart, Stand Oktober 2025.

Für Material ohne Dämmwirkung, etwa neue Ziegel bei einer reinen Neueindeckung, gibt es am selbst bewohnten Haus keinen Steuerabzug. Beim Handwerkerbonus zählen nur die Arbeitskosten, deshalb gehört eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenem Lohnanteil dazu.

Was kostet es bei Ihnen?

Die Zahlen oben sind Richtwerte. Was es bei Ihnen kostet, sagen wir Ihnen nach einem kurzen Gespräch.

Wie funktioniert der Steuerbonus nach § 35c für die Dachdämmung?

Der Bonus nach § 35c verteilt sich auf drei Jahre. Im Jahr, in dem die Dämmung abgeschlossen wird, und im Jahr danach mindert er die Einkommensteuer um je 7 % der Kosten, höchstens um je 14.000 €. Im dritten Jahr sind es 6 %, höchstens 12.000 €.

Zusammen ergibt das 20 % der Kosten und höchstens 40.000 € je Objekt. Diese Grenze ist bei Kosten von 200.000 € erreicht, und die Dachsanierung eines Einfamilienhauses liegt nach den Marktspannen weit darunter. Beim Einfamilienhaus zählen deshalb in der Regel die drei Prozentsätze der tatsächlichen Rechnung.

Begünstigt sind die Wärmedämmung von Dachflächen und von Geschossdecken, dazu neue Dachflächenfenster. Die Dämmung muss dieselben Werte erreichen wie bei der Förderung durch das BAFA, beim Schrägdach, beim Flachdach und bei der obersten Geschossdecke also einen U-Wert von höchstens 0,14 W/(m²K). Für Gauben gelten höchstens 0,20 W/(m²K), für Dachflächenfenster ein Uw-Wert von höchstens 1,0 W/(m²K).

Die Kosten eines Energieberaters, der vom BAFA zugelassen ist und die Arbeiten plant oder begleitet, mindern die Steuer zu 50 %. Dieser Teil wird nicht auf drei Jahre verteilt, sondern im selben Jahr berücksichtigt.

Ältere Häuserzeile mit verputzten Fassaden und steilen Ziegeldächern an einer Uferpromenade

Welche Voraussetzungen gelten für den Steuerbonus?

Was lässt sich bei Reparatur und Neueindeckung ohne Dämmung absetzen?

Für Arbeiten am Dach, die nicht energetisch begünstigt sind, gilt der Steuerbonus für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG. Er beträgt 20 % der Arbeitskosten und höchstens 1.200 € im Jahr, was bei 6.000 € Arbeitskosten erreicht ist.

Abziehen lassen sich nur die Arbeitskosten, das Material zählt nicht. Die Arbeiten müssen in Ihrem Haushalt stattfinden, und Sie brauchen eine Rechnung und den Nachweis, dass Sie überwiesen haben. Der Höchstbetrag gilt je Jahr, und zwei Alleinstehende in einem Haushalt bekommen ihn zusammen nur einmal.

Beispiel. Bei einem selbst bewohnten Einfamilienhaus werden die Ortgänge, also die seitlichen Dachränder, und der First neu verlegt, und der Flaschner erneuert die Dachrinne. Die Rechnung weist 6.000 € Arbeitskosten und das Material getrennt aus. Nach § 35a mindert das die Einkommensteuer um 1.200 €, mehr gibt es für Handwerkerleistungen in diesem Jahr nicht.

Wir weisen in jeder Rechnung Arbeit und Material getrennt aus, damit Sie den Lohnanteil ohne Rückfrage eintragen können. Welche Arbeiten an Ziegeln, First und Anschlüssen anfallen können, steht bei der Dachreparatur in Stuttgart. Den Bonus nach § 35a gibt es nicht für Arbeiten, für die ein Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen fließt.

Marktplatz mit Fachwerkhäusern, steilen Satteldächern mit Gauben und einem steinernen Brunnen

Kann man Steuerbonus und BAFA-Zuschuss kombinieren?

Was muss auf der Rechnung stehen, damit das Finanzamt sie anerkennt?

Die Rechnung muss die Arbeiten so beschreiben, dass das Finanzamt sie der Dämmung oder den Handwerkerleistungen zuordnen kann, und sie muss überwiesen sein. Barzahlungen erkennt das Finanzamt bei beiden Steuerwegen nicht an.

Für den Dämmbonus braucht die Rechnung die Maßnahmen, die Arbeitsleistung und die Adresse des Hauses, dazu kommt die Bescheinigung nach amtlichem Muster. Für den Handwerkerbonus genügt eine Rechnung, in der die Arbeitskosten getrennt vom Material stehen. Den Dämmbonus gibt es ab dem Jahr, in dem die Maßnahme abgeschlossen ist.

Nach einer Dämmung stellen wir außerdem die Unternehmererklärung nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) aus. Sie bestätigt, dass die gesetzlichen Werte eingehalten sind, und Sie bewahren sie mindestens 10 Jahre auf. Was die Dämmwege kosten und welche Werte sie erreichen, steht auf der Seite zur Dachdämmung in Stuttgart.

Was gilt, wenn das Haus vermietet ist?

Für ein vermietetes Haus gibt es weder den Dämmbonus noch den Handwerkerbonus. Der Dämmbonus setzt voraus, dass Sie selbst im Haus wohnen, und der Handwerkerbonus gilt nicht für Kosten, die schon als Werbungskosten zählen.

Die Kosten einer Dachsanierung am vermieteten Haus gehören zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung. Ob sie auf einmal oder verteilt angesetzt werden, hängt vom Einzelfall ab und klärt Ihr Steuerberater. Was eine Dachsanierung in welcher Größe kostet, zeigt der Ratgeber zu den Kosten der Dachsanierung.

Welche Abschreibung gibt es für Denkmale und Sanierungsgebiete in Stuttgart?

Für Kulturdenkmale und für Häuser in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten gibt es erhöhte Abschreibungen. Sie gelten für die Herstellungskosten der Arbeiten, auch am Dach, und setzen eine Abstimmung mit der zuständigen Stelle vor Beginn voraus.

Für ein vermietetes Kulturdenkmal gilt § 7i EStG. Die Kosten der erforderlichen Arbeiten lassen sich danach 8 Jahre lang mit je bis zu 9 % und anschließend 4 Jahre lang mit je bis zu 7 % abschreiben. Wohnen Sie selbst darin, gilt § 10f EStG mit 10 Jahren zu je bis zu 9 % als Sonderausgabe. Die Bescheinigung für das Finanzamt stellt die untere Denkmalschutzbehörde aus, in Stuttgart das Sachgebiet im Amt für Stadtplanung und Wohnen.

Die Stadt zählt über 4.500 Kulturdenkmale. Am Denkmal braucht schon eine neue Deckung eine Genehmigung, und wie das in Stuttgart läuft, steht im Ratgeber zur Genehmigung fürs Dach.

In Sanierungsgebieten gelten die §§ 7h und 10f EStG. Bei Vermietung sind 8 Jahre lang je 9 % und danach 4 Jahre lang je 7 % abziehbar. Bei eigener Nutzung sind es 10 Jahre lang je 9 %, zusammen also 90 % der Kosten. Laut Stadt lässt sich dort auch ein einzelnes Gewerk wie das Dach absetzen, wenn vor der Auftragsvergabe ein Vertrag mit der Stadt geschlossen wurde. Sanierungsgebiete gibt es unter anderem in Bad Cannstatt, Vaihingen und Feuerbach.

Rechnung und Bescheinigung von Anfang an richtig

Wenn Sie die Kosten absetzen wollen, sagen Sie es uns vor dem Angebot. Dann trennen wir im Angebot und in der Rechnung Dämmung, übrige Arbeiten und Material so, dass Ihr Steuerberater jeden Posten zuordnen kann, und stellen nach der Dämmung die Bescheinigung aus. Sie erreichen uns unter 01579 2467391 und per Mail an kontakt@ihr-dachdecker-stuttgart.de, oder Sie nutzen das Anfrageformular. Wir melden uns am nächsten Werktag und kommen zu einem ersten Termin, der kostenlos ist.

Häufige Fragen

Kann ich eine Dachsanierung von der Steuer absetzen?

Ja, dafür gibt es zwei Wege. Die Dämmung am selbst bewohnten Haus mindert nach § 35c EStG die Steuer um 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre. Für Reparatur und Neueindeckung ohne Dämmung gibt es im eigenen Haushalt nach § 35a EStG 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr.

Wie viel bringt der Steuerbonus für die Dachdämmung?

Im ersten und im zweiten Jahr mindert er die Steuer um je 7 % der Kosten, höchstens um je 14.000 €. Im dritten Jahr sind es 6 %, höchstens 12.000 €, zusammen also 20 % und höchstens 40.000 € je Objekt.

Wie alt muss das Haus für den Steuerbonus sein?

Bei Beginn der Arbeiten muss das Haus älter als 10 Jahre sein, gerechnet ab dem Beginn seiner Herstellung. Außerdem müssen Sie es in jedem der drei Jahre ausschließlich selbst bewohnen.

Kann ich eine neue Dacheindeckung ohne Dämmung absetzen?

Ja, wenn Sie selbst im Haus wohnen, über den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG. Er bringt 20 % der Arbeitskosten und höchstens 1.200 € im Jahr, das Material zählt dabei nicht mit.

Kann ich BAFA-Zuschuss und Steuerbonus gleichzeitig nutzen?

Für ein und dieselbe Maßnahme ist das nicht möglich. Wer für die Dämmung einen Zuschuss oder einen zinsverbilligten Kredit bekommt, kann sie weder nach § 35c noch nach § 35a absetzen, und die Wahl gilt für alle drei Jahre.

Welche Unterlagen brauche ich für das Finanzamt?

Für den Dämmbonus brauchen Sie die Bescheinigung nach amtlichem Muster, die der Betrieb ausstellt, und eine Rechnung mit der Adresse des Hauses. Für § 35a genügt eine Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten, und gezahlt wird in beiden Fällen per Überweisung.

Zählen auch die Kosten für den Energieberater?

Ja, die Kosten zählen, wenn ein vom BAFA zugelassener Energieberater die Arbeiten plant oder begleitet. Seine Kosten mindern die Steuer zu 50 %, und zwar im selben Jahr statt verteilt auf drei Jahre.

Was gilt, wenn ich das Haus vermiete?

Dann gibt es weder den Dämmbonus noch den Handwerkerbonus. Die Kosten zählen zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung, und wie sie verteilt werden, klärt Ihr Steuerberater.

Gibt es Steuervorteile für ein Dach am Kulturdenkmal?

Ja, dort gelten erhöhte Abschreibungen. Wer das Denkmal selbst bewohnt, setzt nach § 10f EStG 10 Jahre lang je bis zu 9 % ab. Bei Vermietung erlaubt § 7i EStG 8 Jahre je bis zu 9 % und danach 4 Jahre je bis zu 7 %. Die Arbeiten müssen vorher mit der Denkmalbehörde abgestimmt sein.

Bis wann muss die Dämmung fertig sein, damit der Steuerbonus gilt?

Die Maßnahme muss nach dem 31.12.2019 begonnen haben und vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sein. Als Beginn zählt der Bauantrag oder die Kenntnisgabe, bei verfahrensfreien Arbeiten wie der Dachdämmung der Beginn der Ausführung.

Frau im Garten telefoniert und schaut auf das Satteldach ihres Einfamilienhauses
Unverbindlich, Rückmeldung am nächsten Werktag

Ihr Dach in Stuttgart

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