In Stuttgart gehören zur Sanierung die Photovoltaik-Pflicht des Landes, die Erlaubnis für Gerüste auf öffentlichem Grund und bei manchen Häusern der Denkmalschutz. Dazu kommen Hanglagen, an denen Gerüst und Material mehr Planung brauchen.
Photovoltaik-Pflicht bei vollständiger Neueindeckung
Wer in Baden-Württemberg die Eindeckung eines Dachs vollständig erneuert, muss bei einem Baubeginn ab dem 01.01.2023 eine Photovoltaikanlage einplanen. Das gilt auch, wenn die alten Ziegel wieder aufgelegt werden; Reparaturen an Teilflächen und die Behebung von Sturmschäden lösen die Pflicht nicht aus. Belegt werden müssen 60 % der geeigneten Dachfläche, sofern mindestens 20 m² zusammenhängend geeignet sind; beim Steildach zählen nur Flächen von Ost über Süd bis West.
Statt der Flächenrechnung erlaubt die Verordnung pauschal 0,06 kWp je m² überbauter Grundstücksfläche, wobei kWp die Nennleistung der Module meint; bei 120 m² sind das 7,2 kWp. Machen Netzanschluss und Nebenkosten wie Statik oder Zählerschrank mehr als 70 % der übrigen Kosten der Anlage aus, gibt es auf Antrag eine Befreiung. Bei einer verfahrensfreien Sanierung muss dieser Antrag spätestens zwei Monate vor Baubeginn bei der unteren Baurechtsbehörde liegen, die Einzelheiten stehen im Ratgeber zur Photovoltaik-Pflicht bei der Dachsanierung.
Gerüst, Container und Halteverbot auf öffentlichem Grund
Steht das Gerüst oder der Container auf Gehweg oder Straße, braucht es eine Erlaubnis des Amts für öffentliche Ordnung. Den Antrag stellen wir mindestens zwei Wochen vor Beginn, die Verwaltungsgebühr liegt laut Stadt je nach Art und Dauer zwischen 10,20 € und 767 €.
Neben dem Gerüst müssen mindestens 1,5 m Gehweg frei bleiben. Sonst ist eine Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde oder ein Fußgängertunnel mit 2,20 m lichter Höhe nötig. Die Schilder für ein Halteverbot stehen mindestens drei volle Kalendertage vorher, abgeschleppt werden darf frühestens am vierten Tag. Mit dem Sonderparkausweis für Gewerbetreibende parken Handwerksfahrzeuge werktags im ganzen Stadtgebiet ohne Parkschein, im Halteverbot und auf dem Gehweg aber nicht. Für Container und Lieferungen planen wir deshalb eine eigene Halteverbotszone ein.
Hanglagen und Stäffele
Viele Häuser in den Halbhöhenlagen stehen am Hang, talseitig wirken die dort üblichen zwei Vollgeschosse wie drei oder vier. Das Gerüst wird auf dieser Seite entsprechend höher, und Ziegel, Dämmplatten und Bauschutt müssen über steile Zufahrten ans Haus und wieder weg. Liegt ein Haus an einer der mehr als 400 Stuttgarter Freilufttreppen, klären wir beim ersten Termin, wie der Transport laufen kann.
Denkmal, Erhaltungssatzung und Asbest
Deckung und Dämmung sind nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg in der Neufassung vom 16.03.2026 verfahrensfrei, Denkmalschutz und Erhaltungssatzungen gelten trotzdem. Am Kulturdenkmal braucht auch eine neue Deckung eine denkmalrechtliche Genehmigung, und in den 93 städtebaulichen Gesamtanlagen mit Erhaltungssatzung ist genehmigungspflichtig, was das Erscheinungsbild ändert, etwa eine andere Ziegelfarbe. In Bad Cannstatt gilt zusätzlich die Gesamtanlage Marktstraße nach dem Denkmalschutzgesetz, in der jede vom Straßenraum sichtbare Änderung der Deckung genehmigt werden muss.
Bei Häusern mit Baubeginn vor dem 31.10.1993 prüfen wir vor dem Angebot, ob Dach oder Anschlüsse Asbestzement enthalten. Solche Platten dürfen weder überdeckt noch beschichtet werden; wie man sie erkennt, steht im Ratgeber Dachziegel aus Ton oder Beton.