Welche Genehmigung braucht eine Gaube in Stuttgart?
Für eine Gaube klären wir in Baden-Württemberg vor der Planung das Verfahren mit dem Baurechtsamt. Der Anhang der Landesbauordnung zählt die verfahrensfreien Vorhaben auf, darunter Dachfenster, Dämmung und Neueindeckung, Gauben aber nicht. Ob die Kenntnisgabe reicht oder ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nötig ist, ordnet das Baurechtsamt im Einzelfall ein. Die Kenntnisgabe setzt unter anderem voraus, dass das Haus im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt und die Gaube dessen Festsetzungen einhält.
Die Unterlagen reicht ein Bauvorlageberechtigter ein, in der Regel ein Architekt oder Bauingenieur, und wir liefern ihm die Angaben zum Dach. Seit dem 01.06.2026 nimmt Stuttgart Bauanträge und Kenntnisgaben nur noch digital über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg an. Bei der Kenntnisgabe bestätigt das Amt den Eingang innerhalb von 5 Arbeitstagen. Gebaut werden darf 2 Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen, wenn das Amt nichts anderes mitteilt. Die Stadt berechnet für die Kenntnisgabe 45,20 € je angefangene Viertelstunde Bearbeitungsaufwand.
Was Bebauungsplan, Satzung und Denkmalschutz vorgeben
Im Stuttgarter Stadtgebiet gelten über 3.500 Bebauungspläne, oft in mehreren Schichten übereinander. Was sie für Ihr Grundstück festsetzen, prüfen wir zusammen mit dem Planer, bevor das Angebot steht.
| Lage des Hauses |
Was für die Gaube zusätzlich gilt |
| im Bereich eines Bebauungsplans |
seine Festsetzungen zu Dachform, Höhe und Dachaufbauten |
| ohne verbindliche Festsetzung |
Planungsgrundsätze zur Dachgestaltung: Gauben ab 25° Dachneigung, nur im ersten Dachgeschoss, Ansichtshöhe höchstens 1,70 m |
| in einer der 93 städtebaulichen Gesamtanlagen |
Änderungen am Erscheinungsbild brauchen eine Genehmigung nach der Erhaltungssatzung |
| Kulturdenkmal oder Gesamtanlage nach § 19 Denkmalschutzgesetz |
denkmalrechtliche Genehmigung, auch wenn das Baurecht kein Verfahren verlangt |
| Reihen- oder Doppelhaus |
Gaube aus Holz mindestens 1,25 m von der Brandwand, wenn diese nicht mindestens 30 cm über das Dach geführt ist |
Stand: Landesbauordnung Baden-Württemberg vom 16.03.2026, Planungsgrundsätze der Stadt Stuttgart vom 02.07.2019.
Nach den Planungsgrundsätzen zur Dachgestaltung sollen die Gauben einer Dachseite zusammen höchstens halb so lang sein wie das Gebäude. Beim Walmdach, zu dem die Stadt auch das Stuttgarter Dach zählt, liegt die Grenze bei einem Drittel. In Stuttgart gibt es mehr als 4.500 Kulturdenkmale; ob Ihr Haus dazugehört, sagt verbindlich die untere Denkmalschutzbehörde im Amt für Stadtplanung und Wohnen.
Für die Abstandsflächen zum Nachbarn zählt eine Gaube nicht zur Wandhöhe, wenn sie Wohnraum schafft, innerhalb der Außenwände bleibt und das Haus vor mindestens 5 Jahren genehmigt wurde. Die Verfahren für alle Dacharbeiten stehen nebeneinander im Ratgeber Genehmigung fürs Dach in Stuttgart.