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Reihenhäuser der 1970er Jahre mit flach geneigten Betonsteindächern und Garagen mit Flachdach
Dachdecker · Böblingen und Sindelfingen

Dachdecker Böblingen und Sindelfingen für Steildach, Gaube und Rinne

Für Häuser in Böblingen und Sindelfingen übernehmen wir Neueindeckung, Reparatur, Gauben und Rinnen. In der Sindelfinger Altstadt schreibt die Satzung Tonziegel und Satteldächer ab 50° vor.

oder per E-Mail: kontakt@ihr-dachdecker-stuttgart.de

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Schritt 1 von 6
Was steht an Ihrem Dach an?

Wählen Sie, was am nächsten kommt. Den Umfang klären wir beim Termin.

Um welches Gebäude geht es?

Eine grobe Einordnung genügt.

Was gehört dazu?

Mehrfachauswahl. Was Sie nicht wissen, klären wir beim Termin.

Wo steht das Haus?

Wir arbeiten in Stuttgart und im Umland.

Wann soll es losgehen?

Damit wir den Termin passend planen.

Wohin dürfen wir antworten?

Wir melden uns am nächsten Werktag und vereinbaren einen Termin, bei dem wir uns Ihr Dach ansehen.

Oder rufen Sie an: 01579 2467391, Mo–Fr 7–17 Uhr · oder per E-Mail:kontakt@ihr-dachdecker-stuttgart.de

Für Häuser in Böblingen und Sindelfingen decken wir Dächer neu, reparieren Sturmschäden, setzen Gauben und Dachfenster und erneuern Rinnen und Bleche. Die beiden Städte grenzen aneinander, ihre Marktplätze liegen 2,7 km Luftlinie auseinander. Fürs Dach gelten trotzdem unterschiedliche Regeln.

In der Sindelfinger Altstadt schreibt eine Gestaltungssatzung naturrote Tonziegel und Satteldächer ab 50° Neigung vor, und die Schnödeneck-Siedlung steht als Ganzes unter Denkmalschutz. In Böblingen wurde die Altstadt am 7./8. Oktober 1943 fast vollständig zerstört, eine Satzung mit Dachvorgaben steht dort nicht in der Stadtrechtsliste. Den ersten Termin an Ihrem Haus berechnen wir nicht, danach bekommen Sie ein schriftliches Angebot.

Was die Sindelfinger Altstadtsatzung fürs Dach vorschreibt

Im Kernbereich der Sindelfinger Altstadt und im Stiftsbereich gilt die Gestaltungssatzung vom 06.10.1987, die das Regierungspräsidium am 11.04.1988 genehmigt hat. Jede Änderung am Äußeren braucht dort eine Baugenehmigung, ausgenommen Instandsetzung und Unterhalt.

Sindelfingen wurde 1263 gegründet und war bis ins 20. Jahrhundert eine Ackerbürgerstadt, größere Eingriffe in die Altstadt gab es ab 1965. Der Satzungstext, den die Stadt veröffentlicht, hat den Stand von Dezember 1993 und legt für das Dach diese Maße und Materialien fest:

Bauteil Vorgabe der Satzung
Dachform symmetrisches Satteldach, mindestens 50° Neigung
Eindeckung naturrote, nicht engobierte Tonziegel
Dachüberstand Traufe 0,40 bis 0,60 m, Ortgang 0,20 bis 0,40 m
Dachrinne vorgehängt, innenliegende Rinnen unzulässig
Gauben einzeln höchstens 1,20 m breit, Doppelgaube höchstens 2,50 m und nur als einziger Aufbau; alle Aufbauten zusammen höchstens ein Drittel der Dachseite
Abstände der Gauben mindestens 1,00 m zur Traufe, 1,50 m zu Ortgang und Nachbargaube
Dachflächenfenster von der Straße sichtbar höchstens 0,30 m² Glasfläche, höchstens 3 je Dachfläche
Dacheinschnitte nur, wenn nicht einsehbar, höchstens 3,00 m lang
Kamine mindestens 3,00 m vom Traufpunkt, 2,50 m vom Ortgang

Gestaltungssatzung für den Kernbereich der Altstadt und den Stiftsbereich, Stadt Sindelfingen, §§ 4 und 5, Textstand Dezember 1993.

Bei einer Neueindeckung in der Altstadt kommen damit nur naturrote Tonziegel ohne Engobe in Frage, also ohne aufgebrannte Schicht aus farbigem Ton. Betondachsteine scheiden aus. Blechverwahrungen müssen dunkel und matt sein, Fallrohre aus Kupfer oder gestrichenem Metall, und die vorgehängte Rinne ist Pflicht. Rinne, Fallrohre und Verwahrungen gehören zu den Flaschnerarbeiten, die wir zusammen mit der Deckung planen.

Die Grenze von 0,30 m² Glasfläche gilt für Dachfenster, die von der Straße aus zu sehen sind, und davon sind höchstens drei je Dachfläche erlaubt. Ob auf der abgewandten Seite ein größeres Dachfenster möglich ist, klärt der Bauantrag. Eine Regel zu Solaranlagen enthält der Satzungstext von 1993 nicht. Seit dem 28.09.2025 müssen Gestaltungssatzungen in Baden-Württemberg die Nutzung der Sonnenenergie zulassen, widersprechende ältere Vorgaben sind unwirksam.

Schnödeneck-Siedlung: Walmdächer und Fledermausgauben unter Denkmalschutz

Die Schnödeneck-Siedlung in Sindelfingen ist als Sachgesamtheit ein Kulturdenkmal, Arbeiten an ihren Dächern brauchen deshalb die denkmalrechtliche Genehmigung der Stadt. Entworfen hat sie Paul Schmitthenner, ein Architekt der Stuttgarter Schule.

Anlass für den Bau war die Ansiedlung der Daimler-Motoren-Gesellschaft im Jahr 1915. Die ersten 24 Häuser entstanden 1919/20, und bis 1923 waren es 80 Bauten. Die Häuser tragen Walm- und Schopfwalmdächer mit Rechteck-Dachhäuschen sowie Fledermaus-, Oval- und Rundbogengauben, an den Walmgraten liegen Schmuckziegel.

Die Stadt beschreibt die Dächer als biberschwanzgedeckt und hat 2003 für die Siedlung außerdem eine Gestaltungs- und Erhaltungssatzung erlassen. Welche Fassung gerade gilt, klären wir vor dem Angebot mit der Stadt. Für Kulturdenkmale verweist Sindelfingen auf die Denkmalförderung des Landes über das Regierungspräsidium. Dieser Zuschuss muss vor dem Vertrag mit dem Dachdecker beantragt sein, weil schon der Vertragsabschluss als Baubeginn gilt.

Eine Fledermausgaube hat keine seitlichen Wangen, die Dachfläche hebt sich in einem flachen Bogen über das Fenster. Die Deckung muss diesem Bogen ohne Kante folgen, und dafür eignen sich kleine Ziegel wie der Biberschwanz. Wie sich Fledermaus-, Walm- und Schleppgauben unterscheiden, zeigt der Ratgeber zu den Gauben-Arten.

Neu gedecktes Satteldach mit roten Tondachziegeln in gleichmäßigen Reihen bis zum First

Sanierungsgebiet und Bauamt in Sindelfingen

Am 05.12.2023 hat Sindelfingen das Sanierungsgebiet „Marktplatz + Post-/VoBa-Areal“ mit ca. 5,58 ha beschlossen. Es läuft im umfassenden Verfahren, deshalb gilt dort § 144 BauGB, nach dem bestimmte Vorhaben eine sanierungsrechtliche Genehmigung der Stadt brauchen. Ob Ihre Dacharbeit dazugehört, klären wir vor Beginn mit der Stadt.

Bauanträge bearbeitet die untere Baurechtsbehörde im Rathaus am Rathausplatz 17, die nach Baubezirken gegliedert ist. Auch die untere Denkmalschutzbehörde gehört zur Stadt Sindelfingen. Für Altstadt und Schnödeneck ist damit die Stadt selbst Ansprechpartnerin, beim Bauantrag ebenso wie beim Denkmalschutz.

Böblingen: Altstadt nach 1943 neu aufgebaut

Gerüst auf der Straße: Gebühren in beiden Städten

Steht das Gerüst auf Gehweg oder Straße, erheben beide Städte eine Sondernutzungsgebühr nach Fläche und Dauer. Die Sätze unterscheiden sich deutlich.

Stadt Gebühr für Gerüst auf öffentlicher Fläche Grundlage
Böblingen 0,15 bis 0,50 € je m² und Tag oder 2,00 bis 5,00 € je m² und Monat, mindestens 5 € Sondernutzungssatzung vom 25.03.1992, geänderte Fassung in Kraft am 01.01.2002
Sindelfingen 0,05 bis 0,15 € je m² und Tag oder 0,50 bis 1,50 € je m² und Monat Satzung über Sondernutzungsgebühren, Beschluss 27.03.2001, Stand Juli 2003

In Böblingen geht der Antrag mit Art und Dauer der Nutzung an die Stadt. Die Gebühr nehmen wir als eigenen Posten ins Angebot auf, sobald der Bauablauf feststeht.

Was Deckung, Gauben und Dachfenster kosten

Die Werte in der Tabelle sind Orientierungswerte aus bundesweiten Marktübersichten, mit der Einheit, auf die sie sich beziehen. Wo eine Quelle die Umsatzsteuer ausdrücklich einrechnet, steht es in der Zeile.

Arbeit Orientierungswert
Steildach neu eindecken ohne Dämmung, mit Abriss, Lattung, Unterdeckbahn und Entsorgung 100 bis 250 € je m² Dachfläche
Deckung mit Falzziegeln allein, Material und Lohn, ohne Gerüst und Lattung (BKI) ca. 54 € je m², inklusive Umsatzsteuer
Aufwendige Gaube wie Fledermaus-, Walm- oder Trapezgaube, komplett 15.000 bis 40.000 € je Gaube
Arbeiten an einer bestehenden Gaube ohne Neubau (DACHMAGAZIN) Median 2.376 € je Auftrag, inklusive Umsatzsteuer
Dachfenster neu einbauen mit neuem Ausschnitt 1.200 bis 3.500 € je Fenster
Dachrinne eingebaut, Material und Arbeit (BKI) ca. 120 € je Meter, inklusive Umsatzsteuer

Orientierungswerte aus Marktübersichten (aroundhome, dachdecker.com, Wüstenrot, DACHMAGAZIN, BKI über Schwäbisch Hall), Stand 10/2026; ohne Vermerk nennen die Quellen keine Umsatzsteuer. Im Angebot für Ihr Dach steht der Endpreis inklusive 19 % Umsatzsteuer.

Der BKI-Wert für Falzziegel gilt nur für die Deckung selbst, ohne Gerüst, Lattung und Entsorgung, und liegt deshalb deutlich unter der Spanne der Neueindeckung. Bei der Fledermausgaube liegt der Preis am oberen Ende ihrer Spanne.

Beispiel. Angenommen ist ein Haus in der Sindelfinger Altstadt mit Satteldach und rund 100 m² Dachfläche, das eine neue Deckung mit Aufsparrendämmung bekommt. Bei 200 bis 450 € je m² nennen Marktübersichten dafür 20.000 bis 45.000 €. Gedeckt wird dort nach der Satzung mit naturroten Tonziegeln. Ihre reine Deckung kostet laut BKI ca. 54 € je m², mit Betondachsteinen wären es ca. 43 €.

Was eine Neueindeckung mit Tonziegeln sonst umfasst, steht auf der Seite zum Ziegeldach.

Was kostet es bei Ihnen?

Die Zahlen oben sind Richtwerte. Was es bei Ihnen kostet, sagen wir Ihnen nach einem kurzen Gespräch.

Wo wir rund um Böblingen und Sindelfingen arbeiten

Wir decken Dächer in beiden Städten, in der Sindelfinger Altstadt ebenso wie in den Wohngebieten Böblingens. Sindelfingen grenzt an Leonberg, wo an 203 Kulturdenkmalen auch Arbeiten am Dach genehmigt werden müssen. Zwischen den Marktplätzen von Leonberg und Sindelfingen liegen 10,4 km Luftlinie, von Böblingen aus sind es 12,9 km.

Sindelfingen hat außerdem eine rund 8,3 km lange gemeinsame Grenze mit dem Stuttgarter Bezirk Vaihingen. Dort gelten die Regeln der Stadt Stuttgart, etwa die Erhaltungssatzung für Alt-Vaihingen.

Termin für ein Dach in Böblingen oder Sindelfingen

Liegt Ihr Haus in der Sindelfinger Altstadt oder in der Schnödeneck-Siedlung, helfen uns Fotos der Straßenseite und des Dachs, damit wir die Vorgaben gleich einplanen. Nennen Sie uns dazu die Straße, am Telefon unter 01579 2467391 oder in einer Mail an kontakt@ihr-dachdecker-stuttgart.de. Wir melden uns am nächsten Werktag, und Anfragen über das Formular beantworten wir genauso.

Häufige Fragen

Welche Ziegel sind in der Sindelfinger Altstadt erlaubt?

Die Gestaltungssatzung für Altstadt und Stiftsbereich schreibt naturrote, nicht engobierte Tonziegel vor. Betondachsteine und Ziegel mit farbiger Engobe kommen dort deshalb nicht in Frage, auch nicht bei einer Neueindeckung.

Wie breit darf eine Gaube in der Sindelfinger Altstadt sein?

Eine einzelne Gaube darf höchstens 1,20 m breit sein, eine Doppelgaube höchstens 2,50 m, und die nur als einziger Aufbau der Dachseite. Alle Aufbauten zusammen dürfen höchstens ein Drittel der Dachseite einnehmen, zur Traufe bleibt mindestens 1,00 m Abstand.

Darf ich in der Sindelfinger Altstadt ein Dachfenster einbauen?

Ja, mit Baugenehmigung und in Grenzen. Fenster, die von der Straße aus sichtbar sind, dürfen höchstens 0,30 m² Glasfläche haben, höchstens drei je Dachfläche, und ihr Rahmen muss dunkel und matt sein.

Steht die Schnödeneck-Siedlung unter Denkmalschutz?

Ja, die Siedlung nach dem Entwurf von Paul Schmitthenner ist als Sachgesamtheit ein Kulturdenkmal, mit 80 Bauten aus der Zeit von 1919 bis 1923. Für Arbeiten an ihren Dächern brauchen Sie die denkmalrechtliche Genehmigung der Stadt Sindelfingen.

Gibt es in Böblingen Vorgaben zur Dachfarbe?

Eine Gestaltungs- oder Erhaltungssatzung zur Altstadt steht nicht in der Böblinger Stadtrechtsliste. Vorgaben zu Dachform oder Farbe der Deckung können aber im Bebauungsplan Ihres Grundstücks stehen, und den prüfen wir vor dem Angebot.

Wer genehmigt in Böblingen Arbeiten an einem Kulturdenkmal?

Zuständig ist das Baurechts- und Bauverwaltungsamt im Neuen Rathaus am Marktplatz 16, das zugleich untere Baurechts- und untere Denkmalschutzbehörde ist. Bauantrag und denkmalrechtlicher Antrag gehen in Böblingen also an dasselbe Amt.

Fördert die Stadt Böblingen Solaranlagen oder Dämmung?

Das einzige städtische Programm gilt Balkonkraftwerken und nimmt seit dem 17.08.2026 keine Anträge mehr an, weil das Budget ausgeschöpft ist. Für Dämmung, Gründach und Photovoltaik auf dem Dach verweist die Stadt auf die Förderung von Bund und Land.

Was kostet ein Gerüst auf der Straße in Sindelfingen?

Die Stadt berechnet für Gerüste und Container 0,05 bis 0,15 € je m² und Tag oder 0,50 bis 1,50 € je m² und Monat. In Böblingen liegen die Sätze bei 0,15 bis 0,50 € je m² und Tag, mindestens werden dort 5 € fällig.

Was kostet eine neue Fledermausgaube?

Aufwendige Gaubenformen kosten nach Marktübersichten 15.000 bis 40.000 € je Gaube, und die Fledermausgaube liegt am oberen Ende. Wer eine bestehende Gaube nur überarbeiten lässt, zahlt laut DACHMAGAZIN im Median 2.376 € inklusive Umsatzsteuer.

Was gilt im Sanierungsgebiet am Sindelfinger Marktplatz?

Für das Gebiet Marktplatz + Post-/VoBa-Areal hat die Stadt am 05.12.2023 das umfassende Sanierungsverfahren beschlossen, damit gilt § 144 BauGB. Bestimmte Vorhaben brauchen dort eine sanierungsrechtliche Genehmigung, und ob Ihre Dacharbeit dazugehört, klären wir vorher mit der Stadt.

Frau im Garten telefoniert und schaut auf das Satteldach ihres Einfamilienhauses
Unverbindlich, Rückmeldung am nächsten Werktag

Ihr Dach in Böblingen und Sindelfingen

Schreiben Sie kurz, was am Dach ansteht, oder rufen Sie an. Wir melden uns am nächsten Werktag und machen einen Termin, bei dem wir uns das Dach ansehen — Rückmeldung am nächsten Werktag.

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